Bitte beachtet folgende Regeln, Stand 25.10.2021
Allgemein
- Zutritt zum Sportzentrum haben ausschließlich Personen, die einen gültigen negativen Testnachweis, Nachweis der Genesung oder vollständigen Impfung auf Verlangen vorzeigen können (3G-Regel), Kinder unter 6 Jahren benötigen den Nachweis nicht
- bei Schülerinnen und Schülern gilt der Nachweis, wie er im Schulkonzept vorgelegt werden muss
- Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen haben keinen Zugang zum Sportzentrum
- im gesamten Sportzentrum gilt das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
Training
- der Zutritt erfolgt trainingsgruppenweise ab dem Haupteingang des Sportzentrums ca. 5 min. vor dem Beginn, bei Verspätung kein Einlass!
- die Mund-Nase-Bedeckung darf erst in der Judohalle zum Training abgenommen werden
- die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird elektronisch erfasst, auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes werden Namens- und Kontaktdaten weiter gegeben
- Begleiter und Betreuer sind zum Training nicht zugelassen