Bitte beachtet folgende Regeln, Stand 25.10.2021

Allgemein

  • Zutritt zum Sportzentrum haben ausschließlich Personen, die einen gültigen negativen Testnachweis, Nachweis der Genesung oder vollständigen Impfung auf Verlangen vorzeigen können (3G-Regel), Kinder unter 6 Jahren benötigen den Nachweis nicht
  • bei Schülerinnen und Schülern gilt der Nachweis, wie er im Schulkonzept vorgelegt werden muss
  • Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen haben keinen Zugang zum Sportzentrum
  • im gesamten Sportzentrum gilt das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Training

  • der Zutritt erfolgt trainingsgruppenweise ab dem Haupteingang des Sportzentrums ca. 5 min. vor dem Beginn, bei Verspätung kein Einlass!
  • die Mund-Nase-Bedeckung darf erst in der Judohalle zum Training abgenommen werden
  • die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird elektronisch erfasst, auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes werden Namens- und Kontaktdaten weiter gegeben
  • Begleiter und Betreuer sind zum Training nicht zugelassen